Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Modular Minds GmbH für die GEOLYX-Dienste

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für die unter der Bezeichnung „GEOLYX“ angebotenen Dienste der Modular Minds GmbH (nachfolgend GEOLYX genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) und die durch den Kunden erteilten Aufträge an GEOLYX gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorangegangenen Satzes.
  2. AGB oder abweichende Bedingungen des Kunden haben für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit.
  3. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern für alle Vertragsschlüsse mit GEOLYX in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 2 Definitionen

  1. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
    • GEOLYX-Kundenkonto: Bezeichnet das Vertragskonstrukt mit allen GEOLYX-Zugängen und Zugriffsrechten sowie gebuchten Diensten und ist die zentrale Abrechnungsinstanz für den jeweiligen Vertrag.
    • GEOLYX-Zugang: Bezeichnet einen konkreten Zugang eines einzelnen Nutzers zum System von GEOLYX.
    • KI-Systeme: Bezeichnet generative KI-Anwendungen sowie KI-gestützte Antwort- und Recherchefunktionen, die von Dritten betrieben werden, z. B. ChatGPT, Gemini, Claude oder Perplexity, in ihrer jeweils aktuellen Form.
    • GEO-Funktion: Bezeichnet die von GEOLYX bereitgestellten Werkzeuge, Analysen, Auswertungen, Monitoring-Funktionen und Empfehlungen, die den Kunden bei der Analyse und Verbesserung der Sichtbarkeit seines Angebots in KI-Systemen und auf relevanten Plattformen technisch unterstützen.
    • Analysedaten: Dies sind Daten, die der Kunde GEOLYX zur Bereitstellung und Ausübung der GEO-Funktion übermittelt oder in seinem GEOLYX-Kundenkonto hinterlegt, z. B. Angaben zu Marken, Domains und Wettbewerbern sowie Prompts.
    • Kunde: Unternehmer oder Unternehmen nach § 14 BGB, der bzw. das einen Vertrag mit GEOLYX geschlossen hat.
    • Kundendaten: Dies sind Daten, die der Kunde GEOLYX im Rahmen des Auftrags zur Auftragserfüllung und Abrechnung sowie für die Bereitstellung von GEOLYX-Zugängen übermittelt, mit Ausnahme der Analysedaten.

§ 3 Gegenstand des Vertrags

  1. Mit Auftragserteilung erbringt GEOLYX Dienstleistungen zur technischen Unterstützung des Kunden bei der Analyse und Verbesserung der Sichtbarkeit und Relevanz seines Angebots in KI-Systemen und auf relevanten Plattformen.
  2. GEOLYX stellt dazu eine Software-as-a-Service-Lösung bereit, die den Kunden mit Werkzeugen, Analysen, Auswertungen und priorisierten Empfehlungen bei seiner eigenverantwortlichen Arbeit an der Sichtbarkeit seines Angebots unterstützt, sowie ein entsprechendes Backend für die Konfiguration. Je nach gebuchtem Leistungsumfang umfasst die GEO-Funktion insbesondere die Beobachtung der Sichtbarkeit des Angebots des Kunden in den Antworten von KI-Systemen im Zeitverlauf und im Vergleich mit Wettbewerbern, die Analyse der Website oder Plattform des Kunden und die Analyse seiner Präsenz außerhalb der eigenen Plattform sowie daraus abgeleitete Empfehlungen.
  3. GEOLYX verschafft dem Kunden ausschließlich technische Unterstützung. Die Verantwortung für das Angebot, die Website, die Inhalte und die Präsenz des Kunden auf Plattformen Dritter sowie für alle darauf bezogenen Entscheidungen und Maßnahmen verbleibt zu jeder Zeit allein beim Kunden. GEOLYX trifft keine Aussage über und übernimmt keine Gewähr für das tatsächliche Erreichen einer bestimmten Sichtbarkeit oder einer Steigerung der Sichtbarkeit, auch nicht bei Umsetzung der Empfehlungen von GEOLYX. Insbesondere übernimmt GEOLYX keine Gewähr dafür, dass der Kunde oder sein Angebot in Antworten von KI-Systemen erwähnt, zitiert, an einer bestimmten Position platziert oder empfohlen wird, und schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ebenso ist GEOLYX nicht verpflichtet, sämtliche KI-Systeme, Plattformen oder denkbaren Anfragen abzudecken, abzubilden oder auszuwerten; ein Anspruch des Kunden auf eine vollständige, lückenlose oder abschließende Analyse durch die Dienste von GEOLYX besteht nicht.
  4. KI-Systeme werden von Dritten betrieben, erzeugen ihre Antworten automatisiert und nicht deterministisch, können sich jederzeit ändern und liegen außerhalb des Einflussbereichs von GEOLYX. Die von GEOLYX bereitgestellten Analysen, Auswertungen, Kennzahlen und Empfehlungen werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Analyse jeweils verfügbaren Informationen automatisiert oder teilautomatisiert ermittelt und bilden den Stand zu diesem Zeitpunkt ab. Sie können von den Antworten, die einzelnen Nutzern der KI-Systeme tatsächlich angezeigt werden, sowie von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. GEOLYX übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Ergebnisse. Sie stellen keine Rechts-, Marketing- oder Strategieberatung dar und ersetzen weder eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden noch die Hinzuziehung fachkundiger Dritter.
  5. GEOLYX garantiert keine Verfügbarkeit für seine Dienste oder für die zur Erbringung der GEO-Funktion benötigten Funktionen Dritter, insbesondere der KI-Systeme.
  6. GEOLYX kann den Umfang seiner Dienste jederzeit ändern, sofern dies aufgrund von Verbesserungen möglich oder aufgrund von Gesetzen, geänderten regulatorischen Anforderungen, Änderungen an KI-Systemen und Plattformen Dritter, insbesondere an deren Schnittstellen und Nutzungsbedingungen, oder dem Wegfall von Funktionen oder Daten bei eingebundenen Dritten erforderlich ist. Hieraus kann der Kunde keine Ansprüche gegen GEOLYX ableiten.
  7. GEOLYX kann den Funktionsumfang sowie die zugrunde gelegten Verfahren, Analysemethoden, Kennzahlen und Bewertungsmaßstäbe laufend anpassen, um die GEO-Funktion zu optimieren oder an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen, insbesondere an Änderungen der KI-Systeme, anzupassen. Dies kann abweichende Ergebnisse und Bewertungen zur Folge haben. Hieraus kann der Kunde keine Ansprüche gegen GEOLYX ableiten.
  8. Die Kommunikation seitens GEOLYX erfolgt ausschließlich per Mail oder im Backend von GEOLYX. GEOLYX kann auch andere Kommunikationswege anbieten.

§ 4 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

  1. Das Entgelt für die Leistungen von GEOLYX ergibt sich aus dem Angebot auf der Website und im Bestellprozess von GEOLYX zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach angekündigten und vom Kunden nicht widersprochenen Änderungen.
  2. Die Vergütung der Leistungen von GEOLYX ist zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums für den gesamten Abrechnungszeitraum in vollem Umfang fällig. Dies gilt auch für bestellte Leistungskontingente, unabhängig davon, ob das Kontingent genutzt oder ausgeschöpft wird. Werden nutzungsabhängige Entgelte erhoben, ist die nutzungsabhängige Vergütung zum Ende des Abrechnungszeitraums fällig.
  3. Alle Zahlungen erfolgen sofort zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
  4. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen von Dritten zu erbringende Leistungen – gleich aus welchem Grund – nicht erbracht werden, es sei denn, es liegt ein Verschulden von GEOLYX vor.
  5. GEOLYX ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Leistungen oder die Ergebnisse der Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt.
  6. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  7. GEOLYX hält die erstellten Rechnungen im GEOLYX-Kundenkonto vor. Ggf. übermittelt GEOLYX die Rechnungen per E-Mail an die im GEOLYX-Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. GEOLYX kann die Rechnungen auch in jeder anderen elektronischen Form an den Kunden übermitteln.

§ 5 Up-/Downgrades, Optionen

  1. Upgrades: Der Kunde kann – sofern verfügbar – jederzeit auf ein höherwertiges Angebot oder einen längeren Abrechnungszeitraum wechseln. Geschieht dies innerhalb eines Abrechnungszeitraums, so wird die noch verbleibende, nicht genutzte Vergütung vor dem Upgrade auf das Upgrade angerechnet.
  2. Downgrades: Der Kunde kann – sofern verfügbar – jederzeit mit Wirkung zum Ende eines Abrechnungszeitraums im GEOLYX-Kundenkonto auf ein weniger umfangreiches Angebot oder einen kürzeren Abrechnungszeitraum wechseln.
  3. Optionen: Zusätzliche Leistungen von GEOLYX, die als Optionen zum bestehenden Vertrag angeboten werden, können jederzeit zur Hauptleistung hinzugebucht werden. Geschieht dies innerhalb eines Abrechnungszeitraums der Hauptleistung, wird das Entgelt für die Option anteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum der Hauptleistung berechnet. Eine Option kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des Abrechnungszeitraums der Hauptleistung im GEOLYX-Kundenkonto gekündigt werden. Für Up-/Downgrades von Optionen gelten die vorstehenden Punkte bzgl. Up- bzw. Downgrades.

§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt ab Bestellabschluss im Online-Formular und hat eine unbestimmte Laufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt eine Zahlungsperiode.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Zahlungsperiode gekündigt werden. Kündigt der Kunde den Vertrag auf anderen Wegen als im GEOLYX-Kundenkonto, so ist seitens des Kunden eine Frist von einer Woche zum Ende einer Zahlungsperiode einzuhalten („Bearbeitungsfrist“).
  3. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist im Falle eines Widerspruchs des Kunden bei AGB- oder Preisänderungen gemäß § 11.1 unter Beachtung der dort genannten Frist möglich. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten grob verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt. Ansonsten ist die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.
  4. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Grund – wird die Vergütung bereits erbrachter aber noch nicht abgerechneter Leistungen sofort in voller Höhe fällig. Eine Erstattung von im Voraus erhobenen Vergütungen erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat berechtigt gemäß dem vorangegangenen Absatz gekündigt. In dem Fall wird die über das Vertragsende hinaus gezahlte Vergütung erstattet.

§ 7 Zahlungsverzug, Inkasso

  1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist GEOLYX berechtigt, die Dienste bis zur Zahlung aller ausstehenden Forderungen und Ansprüche zu pausieren oder ganz einzustellen. Die Pausierung oder Einstellung der Leistungserbringung durch GEOLYX befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Zeiten der Pausierung oder Einstellung kann der Kunde – auch bei nachträglicher Zahlung – nicht verrechnen.
  2. GEOLYX behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen Forderungen von GEOLYX steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis entstanden und unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Datenschutz

  1. Als deutscher Anbieter ist GEOLYX an die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gebunden. GEOLYX erfasst und verarbeitet die erhobenen Daten ausschließlich auf Servern und mit Systemen, die der DSGVO unterliegen.
  2. GEOLYX erhebt, speichert und verarbeitet Kundendaten mittels elektronischer Systeme, soweit es für die Bereitstellung und Abrechnung der Funktionen von GEOLYX erforderlich ist. Dies kann auch personenbezogene oder personenbeziehbare Daten beinhalten. Dritten werden keine Kundendaten übermittelt, es sei denn, dies ist für die Abrechnung erforderlich (bspw. Zahlungsanbieter) oder GEOLYX ist zur Übermittlung von Kundendaten aufgrund von Gesetzen oder richterlichen Beschlüssen dazu verpflichtet.
  3. GEOLYX erhebt, speichert und verarbeitet Analysedaten mittels elektronischer Systeme, soweit es für die Erbringung der GEO-Funktion erforderlich ist. Dies kann auch personenbezogene oder personenbeziehbare Daten enthalten. Dritten werden keine Analysedaten übermittelt, es sei denn, dies ist für die Erbringung der GEO-Funktion erforderlich oder GEOLYX ist dazu aufgrund von Gesetzen oder richterlichen Beschlüssen verpflichtet.
  4. Der Kunde kann die Datenschutzerklärung mit der genauen Beschreibung des Umfangs der gespeicherten Daten sowie die Verfahrensbeschreibung der Datenverarbeitung sowohl von Kunden- als auch von Analysedaten gemäß DSGVO sowohl auf der GEOLYX-Website als auch in seinem GEOLYX-Kundenkonto abrufen oder jederzeit unter info@modular-minds.com anfordern.
  5. Soweit GEOLYX im Rahmen der GEO-Funktion personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde verpflichtet, mit GEOLYX einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu schließen. GEOLYX stellt hierzu im GEOLYX-Kundenkonto ein entsprechendes Formular und eine Übermittlungsmöglichkeit an GEOLYX bereit.
  6. GEOLYX weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden können. GEOLYX hat sämtliche dem Gesetz entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung von gespeicherten personenbezogenen Daten vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff getroffen. Insbesondere bei der Datenübertragung über das Internet hat GEOLYX aber keine Kontrolle über die Zugriffsmöglichkeiten von Dritten und kann daher für die Sicherheit der über das Internet übermittelten Daten keine Verantwortung übernehmen.

§ 10 Pflichten des Kunden

  1. Ausschließlich der Kunde ist dafür verantwortlich, die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von GEOLYX zu schaffen.
  2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die ihn nach anwendbarem Recht treffenden Pflichten zu ermitteln, zu erfüllen und aufrechtzuerhalten. GEOLYX erbringt insoweit ausschließlich technische Unterstützung und übernimmt weder die Pflichten des Kunden noch eine Gewähr für deren Erfüllung. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die von ihm bei GEOLYX hinterlegten Angaben, vor allem die Analysedaten, zutreffend, vollständig und aktuell sind; GEOLYX darf auf die Richtigkeit dieser Angaben vertrauen und ist zu einer eigenen inhaltlichen Überprüfung nicht verpflichtet. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass er berechtigt ist, die von ihm angegebenen Marken und Domains durch GEOLYX analysieren zu lassen.
  3. Der Kunde prüft alle von GEOLYX bereitgestellten Analysen, Auswertungen, Kennzahlen, Empfehlungen und sonstigen Ergebnisse vor ihrer Verwendung oder Umsetzung eigenverantwortlich auf Eignung und Richtigkeit für seine konkreten Zwecke. Für alle Änderungen, die er an seinen Websites, seinen Inhalten und seiner Präsenz auf Plattformen Dritter vornimmt, ist allein der Kunde verantwortlich. Bei der Umsetzung von Maßnahmen hält der Kunde die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Plattformen und KI-Systeme ein.
  4. Wichtige Mitteilungen seitens GEOLYX erfolgen per E-Mail und/oder im GEOLYX-Kundenkonto. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass ihn diese Mitteilungen erreichen und er sie zur Kenntnis nimmt.
  5. Der Kunde hält seine bei GEOLYX hinterlegten Daten stets aktuell. Dies betrifft insbesondere Daten, die steuerliche Aspekte, die Abrechnung sowie die Kontaktmöglichkeit betreffen. Der Kunde haftet GEOLYX gegenüber vollumfänglich und unbeschränkt für die aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden.
  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter, Kunden und sonstige Dritte, die durch die Verwendung von GEOLYX direkt oder indirekt betroffen sind, nach den gesetzlichen Vorgaben über die erhobenen Daten und die Art der Datenverarbeitung zu informieren.
  7. Insgesamt verpflichtet sich der Kunde, im Zusammenhang mit der Verwendung von GEOLYX nicht gegen Vertragsbestimmungen oder geltendes Recht zu verstoßen.

§ 11 Vertragsanpassungen

  1. GEOLYX bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB und Preise zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen im GEOLYX-Kundenkonto und ggf. textlich mit einer Frist von mindestens 2 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

§ 12 Haftung

  1. GEOLYX haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
  2. GEOLYX haftet nicht für Beeinträchtigungen, Beschränkungen oder Leistungshindernisse sowie Unterbrechungen oder Störungen der GEOLYX-Dienste, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereiches von GEOLYX beruhen.
  3. GEOLYX haftet insbesondere nicht für das Nichterreichen einer vom Kunden angestrebten Sichtbarkeit, Erwähnung oder Position in Antworten von KI-Systemen oder auf Plattformen Dritter, für Inhalte, Fehler, Ausfälle oder Änderungen von KI-Systemen und Plattformen Dritter sowie für Entscheidungen und Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage der Ergebnisse von GEOLYX trifft, und deren Folgen. Die Verantwortung für sein Angebot sowie für diese Entscheidungen und Maßnahmen verbleibt gemäß § 3 und § 10 beim Kunden. Die Haftung nach § 12.1 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von GEOLYX bleibt unberührt.
  4. Gegenüber gewerblichen Kunden ist die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

§ 13 Referenznennung

  1. GEOLYX ist berechtigt, den Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses unter Nennung seines Namens sowie unter Verwendung seines Unternehmenslogos als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf der Website von GEOLYX, in Präsentationen sowie in sonstigen Werbe- und Informationsmaterialien.
  2. Der Kunde kann der Referenznennung nach Punkt 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann formlos, etwa per E-Mail, erfolgen. Nach Zugang des Widerspruchs wird GEOLYX die Referenznennung innerhalb einer angemessenen Frist einstellen; einer bereits erfolgten Verwendung in zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits hergestellten oder verbreiteten Materialien steht dies nicht entgegen, soweit deren Anpassung GEOLYX nicht zumutbar ist.
  3. Eine über Punkt 1 hinausgehende Darstellung des Kunden, insbesondere in Form einer Fallstudie (Case Study) oder eines Anwenderberichts, in der konkrete Projektinhalte, Kennzahlen oder sonstige nähere Angaben zum Kunden wiedergegeben werden, erfolgt ausschließlich nach vorheriger inhaltlicher Abstimmung mit dem Kunden und dessen Freigabe der jeweiligen Veröffentlichung.
  4. Die vorstehenden Regelungen lassen Geheimhaltungspflichten sowie die Rechte des Kunden an seinen Kennzeichen unberührt. GEOLYX wird das Logo und die Kennzeichen des Kunden ausschließlich im Rahmen der Referenznennung und in einer das Ansehen des Kunden wahrenden Weise verwenden.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Zur Auslegung des Vertragsinhalts und der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist stets die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen heranzuziehen.
  2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Kiel, Bundesrepublik Deutschland. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist bei Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder bei diesen gleichgestellten oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat Kiel, Bundesrepublik Deutschland. GEOLYX bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen Gerichtsstand, der nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, zu erheben.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.