Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass eine Website nicht nur mit Maus und Bildschirm funktioniert. Manche Menschen lassen sich Seiten von einem Screenreader vorlesen, vergrößern Inhalte stark, bedienen eine Website nur mit der Tastatur oder steuern sie per Sprache. Programme und Geräte, die dabei helfen, heißen assistive Technologien. Das World Wide Web Consortium (W3C), das zentrale Webstandards entwickelt, bezieht Barrierefreiheit auf alle Behinderungen, die den Zugang zum Web erschweren: Hör-, Seh-, Sprach-, körperliche, kognitive und neurologische Behinderungen. Laut W3C hilft sie aber auch älteren Menschen, Menschen mit einer vorübergehenden Einschränkung wie einem gebrochenen Arm, Nutzerinnen und Nutzern kleiner Bildschirme und allen, die bei grellem Sonnenlicht oder mit langsamer Internetverbindung unterwegs sind. Im Englischen heißt das Thema Web Accessibility; Accessibility wird oft als a11y abgekürzt.

Der Maßstab: WCAG 2.2

Was eine barrierefreie Website ausmacht, beschreiben die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C, auf Deutsch „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“. WCAG 2.2 erschien am 5. Oktober 2023 und wurde am 12. Dezember 2024 aktualisiert; die Fassung vom Oktober 2023 ist zugleich die internationale Norm ISO/IEC 40500:2025. Die WCAG ordnen ihre Anforderungen vier Prinzipien zu: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Darunter stehen prüfbare Erfolgskriterien in drei Stufen, von A (niedrigste Stufe) über AA bis AAA (höchste Stufe). Einige davon zeigen, was das für eine Unternehmenswebsite bedeutet:

  • Textalternativen: Informative Bilder haben einen Alternativtext, der ihren Inhalt wiedergibt, etwa „Akkuschrauber in Blau mit zwei Akkus und Ladegerät“ im alt-Attribut eines Produktfotos.
  • Tastatur: Alle Funktionen lassen sich mit der Tastatur bedienen, auch Menüs, Filter und Formulare.
  • Struktur: Was die Gestaltung ausdrückt, etwa Überschriften, Listen und Tabellen, ist auch im Code erkennbar.
  • Beschriftungen: Formularfelder haben eine Beschriftung, und Überschriften und Beschriftungen beschreiben Thema oder Zweck.
  • Name und Rolle: Software kann für jedes Bedienelement ermitteln, was es ist und wie es heißt, etwa eine Schaltfläche namens „In den Warenkorb“.

Einen Teil davon erledigt semantisches HTML von selbst: Ein button-Element ist für Software ohne weiteren Aufwand eine Schaltfläche, und ein label-Element, das mit einem Formularfeld verknüpft ist, gibt dem Feld seinen Namen.

Was Barrierefreiheit mit KI-Agenten zu tun hat

Ein Screenreader wertet in der Regel nicht das Bild auf dem Bildschirm aus. Er bezieht die Informationen vom Browser, und zwar aus dem Accessibility Tree, einer vereinfachten Fassung der Seite, in der jedes relevante Element mit Rolle, Namen und Zustand steht. Das Prinzip „robust“ der WCAG zielt genau darauf: Inhalte sollen so gebaut sein, dass eine große Bandbreite von Programmen sie interpretieren kann, assistive Technologien eingeschlossen.

Dieselbe Struktur können auch KI-Agenten nutzen, die im Auftrag von Menschen Aufgaben auf Websites erledigen, etwa Angebote vergleichen oder einen Termin buchen. Im Entwicklerblog von Chrome heißt es, Barrierefreiheit sei zuerst für Menschen da, Agenten nutzten den Accessibility Tree aber als wichtigste Datengrundlage. Ein Bedienelement ohne Namen, etwa ein Knopf, der nur ein Lupensymbol zeigt, ist deshalb für Menschen mit Screenreader und für Agenten gleichermaßen ein Hindernis.

Googles Prüfwerkzeug Lighthouse untersucht Webseiten unter anderem in der Kategorie „Barrierefreiheit“. Einige ihrer Prüfungen, die für die Bedienung durch Maschinen besonders wichtig sind, etwa ob jedes Bedienelement einen Namen hat, gehören auch zur experimentellen Lighthouse-Kategorie für KI-Agenten (Lighthouse Agentic Browsing). Barrierefreiheit ist damit einer der Grundbausteine einer agentenfreundlichen Website.

Was für Barrierefreiheit spricht

Eine barrierefreie Website kann mehr Menschen erreichen, und für manche Angebote ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Auch zu KI-Systemen, die Seiten als Text lesen, gibt es eine Verbindung: Microsoft schreibt in den Webmaster-Richtlinien von Bing, klare, zugängliche Bild- und Videoinhalte verbesserten in Bing und in Microsofts KI-Assistenten Copilot die Verlässlichkeit, die Qualität von Zitaten und die Genauigkeit des Groundings, also der Verankerung von Antworten in abgerufenen Quellen. Dafür empfiehlt Microsoft unter anderem Alternativtexte, Untertitel und Transkripte. Solche Textfassungen tragen zur Maschinenlesbarkeit einer Website bei. Eine Zusage, dass eine barrierefreie Website häufiger in KI-Antworten erwähnt oder zitiert wird, machen weder Microsoft noch Google.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

In Deutschland gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, den European Accessibility Act, und verlangt Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Online-Angebote, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag abschließen können, etwa Onlineshops. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt laut Gesetz ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Bei der Umsetzung des European Accessibility Act stützen sich laut W3C die meisten Organisationen auf die WCAG und die europäische Norm EN 301 549, deren Fassung von 2026 auf WCAG 2.2 beruht. Ob und in welchem Umfang das Gesetz für eine bestimmte Website gilt, ist eine rechtliche Frage des Einzelfalls.